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Beschluss der Arbeitsgemeinschaft
christlicher Kirchen in Deutschland
bezüglich der Wiedertaufe

vom 7. Juli 1953

(GVBl. Bd. 13 S. 132)

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Nachstehend veröffentlichen wir einen Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland in Frankfurt/Main am Dienstag, dem 7. Juli 1953:
„Es besteht Übereinstimmung darüber, dass die Großtaufe an einem bereits getauften Glied einer anderen Kirche nicht vollzogen werden soll, ohne dass der Betreffende die Zugehörigkeit zu seiner bisherigen Kirche ordnungsgemäß gelöst hat.“