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Kirchengesetz
zur Vereinbarung über die kirchliche Gliederung
und die Kirchenmitgliedschaft in Bremerhaven

vom 29. April 1977

(GVBl. Bd. 14 S. 258)

Der Landeskirchentag hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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§ 1

( 2 ) Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung wird das durch sie geschaffene Recht für die Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland bindend.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.