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Beschluss
des Landeskirchentages
betr. die Leuenberger Konkordie

vom 5. Juli 1973

(GVBL. Bd. 14 S. 133)

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Der Landeskirchentag stimmt der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) vom 16. März 1973 zu.
Der Landeskirchenvorstand wird ermächtigt, die Konkordie mit Wirksamkeit für die Gemeinden der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland zu unterzeichnen.