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Beschluss
des Landeskirchenvorstandes
über die Anerkennung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland
vom 13. Juli 1948

vom 21. Oktober 1948

(GVBl. Bd. 13 S. 118)

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Der Landeskirchenvorstand hat einstimmig beschlossen, die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland anzunehmen. Sie soll von dem Kirchenpräsidenten und den beiden Präsidenten des Landeskirchenrats unterzeichnet werden.