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Standards
für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen
- Anlage zur Verwaltungsvorschrift zur Bearbeitung
von Anträgen auf Bezuschussung von Bauvorhaben
in Kirchengemeinden und Synodalverbänden
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vom 11. Oktober 2022

Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche hat im Mai 2022 Klimaziele für die Evangelisch-reformierte Kirche beschlossen, um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Die Synode hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich aus christlicher Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung heraus verpflichtet sieht, die Belastungen der Umwelt durch menschliches Handeln zu reduzieren. Die gemeinsame Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung schließt insbesondere die Verantwortung im Umgang mit Energie und Baustoffen ein. Insofern bieten die nachfolgenden Standards einen Rahmen für Bauvorhaben kirchlicher Körperschaften.
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  1. Bauplanung
    1. Gebäudeplanung und Gebäudemanagement müssen so gestaltet werden, dass Energieverbräuche erheblich verringert werden. Die Gebäudenutzung ist insoweit möglichst zu konzentrieren. Flächenverbrauch durch Neu- und Erweiterungsbauten soll vermieden oder kompensiert werden. Zur Bewahrung der Schöpfung sollen bei Bauvorhaben an kirchlichen Gebäuden die jeweils aktuellen Erkenntnisse über klima- und umweltfreundliche Verfahrensweisen und Baustoffe berücksichtigt werden.
    2. Bau- und Sanierungsprojekte sollen sich an den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen orientieren.
    3. Bei Um-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden sollen Maßnahmen zur Unterstützung klima- und umweltfreundlicher Mobilität, insbesondere Fahrradstellplätze und E-Ladestationen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
  2. Energieeffizienz
    Bei Baumaßnahmen ist zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang auch ein Heizungstausch erfolgen kann. Auf den Einbau von neuen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, oder den Anschluss an ein Wärmeversorgungsnetz, bei dem die Wärmeversorgung auf der Nutzung fossiler Brennstoffe beruht, ist zu verzichten. Ausnahmen sind besonders zu begründen. Beim Einbau von Heizungsanlagen werden klimaverträgliche Heizungstechnologien nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verwendet, insbesondere
    1. Wärmepumpenheizungen,
    2. Solarthermie,
    3. Photovoltaikanlagen,
    4. Wärmenetze mit erneuerbaren Energien und
    5. biogene Reststoffe.
    In Sakralbauten sollen vorrangig körpernahe Heizsysteme eingesetzt werden.
  3. Empfohlene Baustoffe
    Bei Baumaßnahmen sollen umweltfreundliche und natürliche Baustoffe verwendet werden. Bei der Auswahl von Baustoffen sollen die nachfolgenden Kriterien beachtet werden:
    1. geringer Primärenergie- und Wasserverbrauch bei Herstellung, Transport, Lagerung und Entsorgung,
    2. umweltfreundliche Herstellung der Baustoffe,
    3. keine schädlichen Emissionen während Nutzungsperiode inklusive Reinigung und Brandfall, wie dies z.B. bei Formaldehyd, Weichmacher, Biozide, Styrol, Glykoläther, Toluole, etc. der Fall ist,
    4. Wiederverwertbarkeit, beziehungsweise umweltschonende Entsorgungsmöglichkeit,
    5. möglichst regionaler Bezug der Baustoffe,
    6. Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft, bevorzugt Holz regionaler oder europäischer Herkunft,
    7. möglichst die Verwendung von konstruktivem statt chemischem Holzschutz,
    8. Verwendung nachwachsender und ökologisch unbedenklicher Dämmstoffe wie Hanf, Schafwolle, Kork, Holzweichfaserplatten und Cellulose, Perlite, recycelte Baumwolle,
    9. Vorrangige Verwendung von Lehm als Baustoff,
    10. Verwendung von mineralischer Silikat- oder Kalkfarbe statt Kunststoff-Dispersionsfarbe,
    11. Verwendung von Holz, Naturkautschuk, Kork, Fliesen, Naturstein oder Linoleum für Fußbodenbelege sowie
    12. Minimierung des Einsatzes von zementgebundenen Baustoffen.
    Der Einsatz anderer Baustoffe soll nur erfolgen, wenn der Einsatz umweltfreundlicher und natürlicher Baustoffe zu einer ökonomischen oder organisatorischen Überforderung der betroffenen kirchlichen Körperschaft führt.
  4. Nicht zulässige Baustoffe
    Auf folgende Baustoffe ist insbesondere an historischen und denkmalgeschützten Gebäuden zu verzichten:
    1. PVC für Bodenbeläge, Fußleisten und Ausstattungsgegenstände,
    2. Bauschaum, insbesondere beim Einbau von Fenstern,
    3. Silikon im Außenbereich,
    4. Dispersionsfarbe.
  5. Außenanlagen
    1. Eine Versiegelung des Bodens ist soweit möglich zu vermeiden. Es ist zu prüfen, inwieweit Regenwasser zur Neubildung des Grundwassers auf dem Grundstück versickern kann. Wege sind weitestgehend wasserdurchlässig anzulegen. Schotter- oder Kiesgärten sind nicht zulässig.
    2. Die Außenanlagen sind mit einheimischen, jahreszeitenorientierten Gehölzen und Stauden zu bepflanzen, die die Artenvielfalt fördern und einen Lebensraum für Bienen, Schmetterlinge, andere Insekten, Vögel und Säugetiere bieten. Dabei ist auf eine standortgerechte und dem Zweck angepasste Artenwahl zu achten, damit die Bepflanzung pflegearm und robust ist. Die Bepflanzung sollte nach Art und Größe zum Gebäude passen. Bei der Pflege der Grünanlagen ist auf den Einsatz von Bioziden zu verzichten.
Beschlossen vom Moderamen der Gesamtsynode am 11. Oktober 2022