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Band 22 Ausgabe 5Leer, 15. September 2025
Einberufung der Gesamtsynode
Nr. 44Einberufung der VII. Gesamtsynode
(4. Tagung)
(4. Tagung)
Aufgrund von § 70 Absatz 1 der Kirchenverfassung wird die VII. Gesamtsynode zu ihrer 4. Tagung auf
Donnerstag, den 20. November 2025
nach Emden
nach Emden
einberufen. Die Tagung beginnt mit einem Abendmahlsgottesdienst um 10.00 Uhr in der Schweizer Kirche, Kirchstraße 22, und wird bis zum 21. November 2025 andauern. Weitere Einzelheiten werden den Synodalen gesondert bekannt gegeben.
Wir bitten die Gemeinden, die Gesamtsynode in den Gottesdiensten am Sonntag, dem 16. November 2025 in die Fürbitte einzuschließen.
Wir bitten die Gemeinden, die Gesamtsynode in den Gottesdiensten am Sonntag, dem 16. November 2025 in die Fürbitte einzuschließen.
Leer, den 15. September 2025 | ||
Das Moderamen der Gesamtsynode | ||
Dr. Bei der Wieden | Adam |
Gesetze
Nr. 45Kirchengesetz
vom 16. Mai 2025
zur Änderung des Kirchengesetzes
über die Anwendung besoldungs- und versorgungsrechtlicher
Vorschriften in der Evangelisch-reformierten Kirche
(BVAnwG-ErK)
vom 29. April 2017
zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Kirchengesetzes vom 24. November 2023
#vom 16. Mai 2025
zur Änderung des Kirchengesetzes
über die Anwendung besoldungs- und versorgungsrechtlicher
Vorschriften in der Evangelisch-reformierten Kirche
(BVAnwG-ErK)
vom 29. April 2017
zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Kirchengesetzes vom 24. November 2023
Die Gesamtsynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, welches hiermit verkündet wird:
###Artikel 1
§ 2 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die Anwendung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in der Evangelisch-reformierten Kirche (BVAnwG-ErK) vom 29. April 2017 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Kirchengesetzes vom 24. November 2023 (Gesetz- und Verordnungsbl. Bd. 21 S. 136, 174, 224, 230) wird wie folgt geändert:
- In Ziffer 3 wird das Wort „sowie“ gestrichen und durch ein Komma ersetzt.
- In Ziffer 4 wird nach dem Wort „Bezüge“ das Wort „sowie“ angefügt.
- Nach Ziffer 4 wird folgende neue Ziffer 5 angefügt:„5. die Höhe des frühestens ab dem 1. Januar 2025 zu zahlenden Familienergänzungszuschlags“
Artikel 2
Dieses Kirchengesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Bovenden, den 18. Juni 2025 | ||
Der Präses der Gesamtsynode | ||
Adam |
Beschlüsse der Gesamtsynode
Nr. 46Kollektenplan 2026
#Gemäß § 69 Absatz 1 Nr. 5 der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche hat die Gesamtsynode am 16. Mai 2025 für das Jahr 2026 den folgenden Kollektenplan beschlossen.
Die Kollekte ist nach Frage 103 Heidelberger Katechismus ein wesentlicher Teil des Gottesdienstes und der Heiligung des Sonntags.
Wir bitten die Kirchengemeinden und Synodalverbände, die folgenden Kollektenzwecke bei der Aufstellung ihres Kollektenplanes zu berücksichtigen. Die fettgedruckten, mit Datum versehenen Kollekten sind verbindlich angeordnet.
Die anschließend aufgeführten Kollekten werden den Kirchengemeinden als zusätzliche Kollekten empfohlen.
11.01.2026 | Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband (EKD-Kollekte) |
25.01.2026 | Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - (EKD-Kollekte) |
22.02.2026 | Hoffnung für Osteuropa |
08.03.2026 | Ev. Minderheitskirchen |
29.03.2026 | Jugendarbeit in unserer Kirche |
03.04.2026 | AMCHA „Nationales Israelisches Zentrum zur Betreuung von Holocaust-Überlebenden und deren Familien“ (Karfreitag) |
19.04.2026 | Krisenfonds unserer Kirche |
31.05.2026 | Partnerkirchen der Norddeutschen Mission und der Vereinten Ev. Mission |
14.06.2026 | Kirchen helfen Kirchen |
28.06.2026 | Südafrikanische Partnerkirche unserer Kirche (URCSA) |
19.07.2026 | Besondere gesamtkirchliche Aufgaben (EKD-Kollekte) |
02.08.2026 | Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (Diakonisches Jahr) in unserer Kirche |
16.08.2026 | Schulische Arbeit der Nationalen Evangelischen Synode der Kirche in Syrien und Libanon (NESSL) |
13.09.2026 | Hoffnung für Osteuropa |
27.09.2026 | Flüchtlingshilfe |
04.10.2026 | Brot für die Welt (Erntedank) |
18.10.2026 | Ökumene und Auslandsarbeit (EKD-Kollekte) |
01.11.2026 | Ambulante diakonische Beratungsstellen |
22.11.2026 | Unterstützung und Begleitung in Not geratener Menschen |
24.12.2026 | Brot für die Welt |
- Aktion Sühnezeichen
- Arbeitslosenprojekte in unserer Kirche
- Diakonie-Katastrophenhilfe
- Gustav-Adolf-Werk (Osnabrück)
Gustav-Adolf-Werk (Ostfriesland) - Kinderheim Neve Hanna
- Israel: Roter Davids-Schild
- Kriegsgräberfürsorge
- ÖRK - Bekämpfung des Rassismus
- Unterstützung von Erholungsmaßnahmen für Bedürftige
- Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in unserer Kirche
- Verein „Nes Ammim“
- Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa)
- Friedensdorf Newe Schalom/Wahat Al-Salam
- Evangelisches Bündnis United4Rescue
Kollektenplan 2026
01.01.2026 (Neujahrstag) | |
04.01.2026 | |
11.01.2026 | Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband (EKD-Kollekte) |
18.01.2026 | |
25.01.2026 | Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - (EKD-Kollekte) |
01.02.2026 | |
08.02.2026 | |
15.02.2026 | |
22.02.2026 | Hoffnung für Osteuropa |
01.03.2026 | |
08.03.2026 | Ev. Minderheitskirchen |
15.03.2026 | |
22.03.2026 | |
29.03.2026 | Jugendarbeit in unserer Kirche (in den Konfirmationsgottesdiensten einzusammeln) |
02.04.2026 (Gründonnerstag) | |
03.04.2026 (Karfreitag) | AMCHA „Nationales Israelisches Zentrum zur Betreuung von Holocaust-Überlebenden und deren Familien“ |
05.04.2026 (Ostersonntag) | |
06.04.2026 (Ostermontag) | |
12.04.2026 | |
19.04.2026 | Krisenfonds unserer Kirche |
26.04.2026 | |
03.05.2026 | |
10.05.2026 | |
14.05.2026 (Christi Himmelfahrt) | |
17.05.2026 | |
24.05.2026 (Pfingstsonntag) | |
25.05.2026 (Pfingstmontag) | |
31.05.2026 | Partnerkirchen der Norddeutschen Mission und der Vereinten Ev. Mission |
07.06.2026 | |
14.06.2026 | Kirchen helfen Kirchen |
21.06.2026 | |
28.06.2026 | Südafrikanische Partnerkirche unserer Kirche (URCSA) |
05.07.2026 | |
12.07.2026 | |
19.07.2026 | Besondere gesamtkirchliche Aufgaben (EKD-Kollekte) |
26.07.2026 | |
02.08.2026 | Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (Diakonisches Jahr) in unserer Kirche |
09.08.2026 | |
16.08.2026 | Schulische Arbeit der Nationalen Evangelischen Synode der Kirche in Syrien und Libanon (NESSL) |
23.08.2026 | |
30.08.2026 | |
06.09.2026 | (Stark für andere) |
13.09.2026 | Hoffnung für Osteuropa |
20.09.2026 | |
27.09.2026 | Flüchtlingshilfe |
04.10.2026 (Erntedank) | Brot für die Welt |
11.10.2026 | |
18.10.2026 | Ökumene und Auslandsarbeit (EKD-Kollekte) |
25.10.2026 | |
31.10.2026 (Reformationstag) | |
01.11.2026 | Ambulante diakonische Beratungsstellen |
08.11.2026 | |
15.11.2026 (Volkstrauertag) | |
18.11.2026 (Buß- und Bettag) | |
22.11.2026 (Ewigkeitssonntag) | Unterstützung und Begleitung in Not geratener Menschen |
29.11.2026 | |
06.12.2026 | |
13.12.2026 | |
20.12.2026 | |
24.12.2026 (Heiligabend) | Brot für die Welt |
25.12.2026 (1. Weihnachtstag) | |
26.12.2026 (2. Weihnachtstag) | |
27.12.2026 | |
31.12.2026 (Silvester) |
Außerdem im September: „Diakoniesammlung - Stark für andere“
Siegel
Nr. 47Bekanntmachung
über die Einführung eines Kirchensiegels
in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde
Bedekaspel
über die Einführung eines Kirchensiegels
in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde
Bedekaspel
Hiermit wird bekannt gegeben, dass in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bedekaspel ab dem 15. September 2025 das nachstehende Kirchensiegel eingeführt wird:
Das bisherige Kirchensiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Bedekaspel tritt damit außer Kraft.
Leer, den 2. September 2025 | ||
Das Moderamen der Gesamtsynode | ||
Dr. Bei der Wieden |
Nr. 48Bekanntmachung
über die Einführung eines Kirchensiegels
in der Evangelischen Kirchengemeinde
Bovenden-Eddigehausen
über die Einführung eines Kirchensiegels
in der Evangelischen Kirchengemeinde
Bovenden-Eddigehausen
Hiermit wird bekannt gegeben, dass in der Evangelischen Kirchengemeinde Bovenden-Eddigehausen ab dem 15. September 2025 das nachstehende Kirchensiegel eingeführt wird:
Das bisherige Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Bovenden und der Evangelischen Kirchengemeinde Eddigehausen treten damit außer Kraft.
Leer, den 25. Februar 2025 | ||
Das Moderamen der Gesamtsynode | ||
Dr. Bei der Wieden |
Zur Besetzung freigegebene Stellen
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Chemnitz-Zwickau wird mit einem Stellenumfang von 50 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Neben dem Pfarrdienst in der Kirchengemeinde mit einem Stellenumfang von 25 % ist die Pfarrstelle mit einem gesamtkirchlichen Stellenanteil im Bereich Demokratieentwicklung und Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus mit einem Stellenumfang von 25 % verbunden.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Presbyterium der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Chemnitz-Zwickau (z.Hd. Dr. Thomas Wefelmeier, Paul-Spiegel-Straße 18, 09116 Chemnitz – thomaswefelmeier@gmx.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.reformiert-chemnitz-zwickau.de wird hingewiesen.
Die freie Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hannover wird mit einem Stellenumfang von 100 % zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Presbyterium der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hannover (z.Hd. Dr. Birgit Hoffmann, Lavesallee 4, 30169 Hannover – birgit.hoffmann@reformiert.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.hannover.reformiert.de wird hingewiesen.
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lübeck wird mit einem Stellenumfang von 70 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lübeck (z.Hd. Bernd Mehrwald, An der Hülshorst 87, 23568 Lübeck – berndmehrwald@gmx.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.luebeck.reformiert.de wird hingewiesen.
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wilsum wird mit einem Stellenumfang von 50 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wilsum (z.Hd. Arno Brinkmann, Ridderskamp 9, 49849 Wilsum – arnobrinkmann@web.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter www.wilsum.reformiert.de wird hingewiesen.
Personalnachrichten
###Bestandene Prüfungen
#1. Examen
- Emma Lieback, Halle (Saale)
- Esther Holtschulte, Halle (Saale)
Ordination
#Pfarrerinnen und Pfarrer
Auf Grundlage des Beschlusses des Moderamens der Gesamtsynode vom 25. August 2025 ruht das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Ordination) von
- Alfred Mengel
dauerhaft und unwiderruflich. Die Möglichkeit, die Ausübung des Rechts der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung während des Ruhens im Einzelfall nach § 5 Absatz 5 Satz 2 Pfarrdienstgesetz der EKD zu genehmigen, ist ausgeschlossen.
#Berufung
In den Pfarrdienst der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Nordhorn wurde eingeführt:
- Pfarrer
Matthias Lefers
am 31. August 2025
Ruhestand
In den Ruhestand wurde versetzt:
- Pfarrer
Edzard van der Laan
mit Ablauf des 30. Juni 2025
- Pfarrer
Tjabo Müller
mit Ablauf des 31. August 2025
- Pfarrer
Bernd Roters
mit Ablauf des 31. Juli 2025
Herausgeber: | Evangelisch-reformierte Kirche, Landeskirchenamt, Saarstraße 6, 26789 Leer |
Telefon: 0491/91 98-0, Fax: 0491/91 98-251; E-Mail: info@reformiert.de | |
Redaktion: | Matthias Lüken, Telefon: 0491/91 98-216, E-Mail: matthias.lueken@reformiert.de |
Erscheinungsweise: | i. d. R. vierteljährlich |